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   SG Dresden, 13.09.2004 - S 19 RA 318/03   

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https://dejure.org/2004,20873
SG Dresden, 13.09.2004 - S 19 RA 318/03 (https://dejure.org/2004,20873)
SG Dresden, Entscheidung vom 13.09.2004 - S 19 RA 318/03 (https://dejure.org/2004,20873)
SG Dresden, Entscheidung vom 13. September 2004 - S 19 RA 318/03 (https://dejure.org/2004,20873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz im Sinne der Anlage 1 Nr. 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG); Zielsetzung des bundesrechtlichen Neueinbeziehungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 31/03 R

    Zugehörigkeitszeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Dresden, 13.09.2004 - S 19 RA 318/03
    Nach Auffassung des BSG sollen in das Versorgungssystem grundsätzlich nur solche Personen einbezogen werden, die für die Entwicklung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit und der Technik zuständig waren, also diejenigen, die mit ihrer "technischen" Qualifikation aktiv den Produktionsprozess, sei es in der Forschung oder bei der Produktion förderten (BSG, Urteil vom 31.03.2004 - B 4 RA 31/03 R -).

    Von grundsätzlicher Bedeutung erscheint es der Kammer ferner, in welcher Weise die vom BSG im Urteil vom 31.03.2004 - B 4 RA 31/03 R - postulierten Einschränkungen hinsichtlich der sachlichen Voraussetzung bei der fiktiven Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bezüglich der gemäß § 1 Absatz 2 der 2. DB zur Anwendung kommen sollen.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Dresden, 13.09.2004 - S 19 RA 318/03
    Dies ist nur dann der Fall, wenn er am 30. Juni 1990 eine Beschäftigung ausübte, auf Grund derer ihm zwingend eine Versorgungszusage zu erteilen gewesen wäre, die dann - aus bundesrechtlicher Sicht rückschauend - keine rechtsbegründende, sondern nur noch rechtsfeststellende Bedeutung gehabt hätte (BSG, Urteile vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 41/01 R -).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus SG Dresden, 13.09.2004 - S 19 RA 318/03
    Dies ist nur dann der Fall, wenn er am 30. Juni 1990 eine Beschäftigung ausübte, auf Grund derer ihm zwingend eine Versorgungszusage zu erteilen gewesen wäre, die dann - aus bundesrechtlicher Sicht rückschauend - keine rechtsbegründende, sondern nur noch rechtsfeststellende Bedeutung gehabt hätte (BSG, Urteile vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 41/01 R -).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Dresden, 13.09.2004 - S 19 RA 318/03
    Z.B. hat ein als Pförtner eingesetzter Diplomingenieur durch die Arbeit als Pförtner keine Zugehörigkeitszeit zurückgelegt (BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R -).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Dresden, 13.09.2004 - S 19 RA 318/03
    Deshalb ist bei der Prüfung, ob bei Inkrafttreten des AAÜG eine Versorgungsanwartschaft auf Grund der in der DDR geltenden Versorgungsregelungen bestand, grundsätzlich auf die am 30.06.1990 herrschende Sachlage abzustellen, während es rechtlich auf das zum 01.08.1991 geltende Bundesrecht ankommt (BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2005 - L 17 R 216/05

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Die Energieversorgung habe die Versorgung der Bevölkerung und der Volkswirtschaft mit sämtlichen Formen der Energieträger umfasst (Hinweis auf Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 13. September 2004 - S 19 RA 318/03 -).
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